Asyl-Zuweisungszahlen Boswil

Mitteilung vom
08.02.2024

Die Gemeinden sind zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von ausländischen schutzbedürftigen Personen. Der kantonale Sozialdienst legt die Ausnahmequoten für die Gemeinden fest. Die Aufnahmequote wird anhand der Einwohnerzahl berechnet. Für Boswil gilt per 1. Januar 2024 eine Aufnahmepflicht von 35 Personen. Aktuell werden 28 Personen angerechnet. Weitere 4 Plätze stellt die Gemeinde zur Verfügung. Demnach wird die Quote um 3 Personen nicht erfüllt. Der kantonale Sozialdienst hat deshalb dem Gemeinderat eine entsprechende Zuweisungsverfügung zugestellt. Sollte der Gemeinderat diese Aufnahmequote nicht erfüllen, so hätte er eine Ersatzvornahme von CHF 90.-- pro Tag und pro Person zu entrichten. Der Gemeinderat hat aber die Möglichkeit die Aufnahmequote in den gemeindlichen Liegenschaften zu erfüllen und hat dies dem kantonalen Sozialdienst entsprechend mitgeteilt.