Familienergänzende Kinderbetreuung

Anfangs Juni 2016 hat das Volk das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) angenommen. Dieses ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass das Gesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umgesetzt werden muss.

Das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) sowie die dazugehörige Verordnung bezwecken, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und regeln die Beiträge der Gemeinde für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte mit Kindern ab 4 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten für die Betreuung in Betreuungsinstitutionen und Kinder ab Kindergartenalter bis zum Abschluss der Primarschule für Angebote der Tagesstrukturen, sofern sie in Boswil wohnhaft und steuerpflichtig sind.

Unterlagen zur familienergänzenden Kinderbetreuung finden Sie hier:

Reglement familienergänzende Kinderbetreuung Boswil
Verordnung Elternbeitragsreglement
Merkblatt Gemeindebeiträge KiBe
Anmeldeformular Gemeindebeiträge KiBe
Anmeldeformular Mittagstisch

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