Die Schulanlage und das Areal der Schule Boswil stehen der Öffentlichkeit ausserhalb des regulären Schulbetriebs für Freizeitaktivitäten zur Verfügung.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
1. Die vorhandenen Einrichtungen und Gerätschaften sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich der Schule zu melden.
2. Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen dürfen sich auf den Schulanlagen bis 22 Uhr (vom 1. November bis 31. März bis 21 Uhr) aufhalten.
3. Für Kinder und Jugendliche, die sich ausserhalb der Unterrichtszeiten auf diesem Gelände aufhalten, sind die Eltern verantwortlich.
4. Folgende Regelungen sind einzuhalten
- Fahrverbot, siehe Bodenmarkierungen
- Vermeidung von unnötigem Lärm
- Nachtruhe ab 22 Uhr
- jegliches Feuermachen auf dem Areal ist untersagt
5. Auf dem Schul- und Kindergartenareal besteht ein Alkohol- und Rauchverbot. Ausnahmen: Bezeichnete Stellen und durch die Behörden bewilligte Anlässe.
6. Drogen und Waffen sind auf dem ganzen Areal verboten.
7. Für Abfälle sind die vorgesehenen Behälter zu benutzen, Glasscherben sind zu vermeiden oder zumindest wieder zusammenzuräumen. Zuwiderhandelnde werden gebüsst und müssen für die Reinigung aufkommen.
8. Hauswarte, Lehrpersonen, Schulpflege und Schulleitung haben das Recht, Personen, welche gegen die Regeln verstossen, vom Gelände wegzuweisen.
9. Bei Verstössen gegen diese Regeln erfolgt eine Meldung an die Schulpflege.
Diese Schularealordnung gilt ab 1. Oktober 2010.
Boswil, 13. September 2010
Gemeinderat und Schulpflege Boswil