1. Schulweg
a. Für das Queren der Zentralstrasse benutzen alle Fussgänger und Zwei-
radfahrer die Unterführung.
b. Das Benutzen von Velo oder Mofa für den Schulweg erfordert
eine Bewilligung durch die Schulleitung.
c. Velos und Mofas werden in die entsprechenden Ständer gestellt. Auf
dem sonstigen Schulareal herrscht ein generelles Fahrverbot.
d. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus nach dem
ersten Glockenzeichen und sind pünktlich im Klassenzimmer.
2. Pausen
a. Die grossen Pausen werden im Freien auf dem Schulareal
verbracht.
b. Das Verlassen des Schulareals in den Pausen und
Zwischenstunden ist nur mit Erlaubnis von Lehrpersonen gestattet.
3. Sicherheit – Sozialer Umgang - Gesundheit
a. Auf dem ganzen Schulareal herrscht ein striktes Tabak-, Alkohol- und
Drogenverbot!
b. Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule
mitgebracht werden.
c. Die Schülerinnen und Schüler respektieren sich gegenseitig;
physische und psychische Übergriffe werden nicht toleriert.
d. Mobiltelefone dürfen in den Schulhäusern nicht benutzt werden, auf
dem Schulareal nicht sichtbar sein. Das Fotografieren ist
ausdrücklich verboten.
e. In den Schulgebäuden und auf dem Schulareal ist unnötiger Lärm zu
vermeiden.
f. Während des Unterrichts ist das Kauen von Kaugummis verboten.
4. Sorge tragen
a. Zum Schulmobiliar und zu den Lehrmitteln ist Sorge zu tragen.
Beschädigte oder verloren gegangene Lehrmittel müssen euf eigene
Kosten ersetzt werden.
b. In den meisten Schulräumen ist das Tragen von Hausschuhen
obligatorisch. Schuhe und Jacken sind ordentlich an den
vorgesehenen Garderoben oder zugewiesenen Orten zu deponieren.
c. In den Turnhallen keine färbenden Turnsohlen oder Aussenschuhe
tragen.
d. Auf dem gesamten Schulareal ist Ordnung zu halten.
Verunreinigungen sind zu vermeiden. Wer Abfall produziert, ist selbst
für dessen korrekte Entsorgung zuständig.
e. Das Spucken ist nicht erlaubt.
5. Das Schulareal als Spiel – und Begegnungsort
a. Während der Unterrichtszeiten (07.30 - 11.50 Uhr / 13.30 - 17.15 Uhr)
darf auf dem Schulareal nur auf den Sportplätzen gespielt werden.
b. Das Fussballspielen ist nur auf dem entsprechenden Feld erlaubt.
c. Schneeballwerfen ist nur auf den Sportplätzen erlaubt.
Schule Boswil, August 2011