Die Zentralen Dienste umfassen die Abteilungen:
Die Kanzlei ist sozusagen das Sekretariat der Gemeindeverwaltung. Zuständig für alle Bereiche / Dienstleistungen, die nicht auf einer anderen Abteilung abgedeckt sind, können auf der Kanzlei beispielsweise Leumundszeugnisse ausgestellt oder Unterschriften beglaubigt werden. Zusätzlich ist die Gemeindekanzlei Anlaufstelle für Dienstleistungen betreffend dem Inventuramt.
Die Mitarbeiter der Abteilung Einwohnerdienste kontrollieren bzw. erfassen die gesamte Bevölkerung. Auf dieser Abteilung werden Zu- & Wegzüge bearbeitet, Geburten & Todesfälle erfasst und frisch verheiratete Paare eingetragen. Auch werden hier Identitätskarten und Ausländerausweise ausgestellt.
Zusätzlich ist die Abteilung zentrale Dienste Anlaufstelle für Dienstleistungen betreffend dem Inventuramt.
Für alle Personen in einer materiellen oder immateriellen Notlage ist das Sozialamt Anlaufstelle. Mit den Betroffenen wird das weitere Vorgehen mithilfe einer Situationsanalyse besprochen. Ziel des Sozialamtes ist es, die betroffenen Personen wieder in die wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit zu begleiten.
Die Zweigstelle SVA ist zuständig für alle Dienstleistungen betreffend der SVA (Sozialversicherungsanstalt). Das heisst: Alle Formulare (Anmeldung Selbständigkeit, Vorbezug der AHV, Anmeldung eines Angestellten etc.) können bei der Zweigstelle bezogen und später bestätigt und eingereicht werden.
Die Abteilung Finanzen ist die Buchhaltungsstelle der Gemeinde. Hier werden alle Rechnungen gezahlt, Rechnungen (z. B. Kehrichtgebührenrechnung) gestellt und Steuern und Gebühren eingezogen. Auf der Abteilung Finanzen werden die öffentlichen Gelder verwaltet. Zusätzlich erstellt die Leiterin Finanzen die Budgets und Jahresrechnungen zu Handen des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung.
Folgende Angelegenheiten können auf der Abteilung Finanzen erledigt werden:
Die Abteilung Steuern führt das gesamte Steuerregister. Hier werden alle Steuererklärungen kontrolliert und zur Veranlagung vorbereitet. Jahressteuern auf Kapitalzahlungen und Grundstückgewinnsteuern werden von der Abteilung Steuern taxiert.
Für Fragen und Auskünfte betreffend Quellensteuern und den Ertrags- und Kapitalsteuern der juristischen Personen wenden Sie sich bitte direkt an das Steueramt des Kantons Aargau.
Fragen zur Bezahlung der Steuerrechnung bitte an die Abteilung Finanzen richten.
Die Pro Senectute bietet für Personen ab 60 Jahren und überschaubaren finanziellen Verhältnissen einen preiswerten Steuererklärungsdienst an. Für weitere Informationen folgen Sie dem Link: Pro Senectute Aargau
Folgende Angelegenheiten können auf der Abteilung Steuern erledigt werden:
Die Zufahrt erfolgt direkt von der Talstrasse, die Parkplätze sind vor dem Haus zugeordnet.
Mehr Infos sind auf der Homepage der regionalen Bauverwaltung zu finden.