Bauten ohne Bewilligung

Mitteilung vom
18.04.2024

Der Gemeinderat stellt immer wieder fest, dass Bauten ohne Baubewilligung erstellt werden. Die Folge ist jene, dass, obwohl die Baute schon errichtet wurde, nachträglich ein Baugesuchsverfahren durchgeführt werden muss. Sollte es sich während des Verfahrens herausstellen, dass die Baute baupolizeilich nicht bewilligt werden kann, kann es geschehen, dass die bereits erstellte Baute auf Kosten der Bauherrschaft zurückgebaut werden muss. Sollte die Baute baupolizeilich bewilligt werden können, spricht der Gemeinderat nachträglich die Baubewilligung und eine Baubusse aus. Bei besonders schweren Fällen erstattet der Gemeinderat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige. Der Gemeinderat bittet deshalb die Bevölkerung, vor der Erstellung einer Baute abzuklären, ob diese baubewilligungspflichtig ist oder nicht.