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Abwasserreglement

Abwasserreglement

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.
 

Anpassung provisorische Steuerechnung Anpassung provisorische Rechnung
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

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Bauzonenplan
Benützungsgesuch Benützungsgesuch
Benützungsreglement Schulanlage Benützungsreglement der Schulanlage Boswil
Berechnung Steuerbetrag natürliche Personen
Bosmeler Terminkaländer - Entsorgungskalender 2024 Bosmeler Terminkaländer 2024
E-Rechnung

E-Rechnung

Die Abteilung Finanzen Boswil bietet für Debitoren-Rechnungen (keine Steuerrechnungen) ab sofort die E-Rechnung an. Mit Bezahlung der Rechnung via E-Banking sparen Sie nicht nur Zeit, denn diese Zahlungsvariante ist auch praktisch, sicher und umweltschonend.

Ihre Vorteile

  • Bequem: Keine Referenznummern mehr abtippen
  • Schnell: per Mausklick prüfen und bezahlen
  • Papierlos: PDF statt Papier
  • Kontrollierbar: Bei Bedarf per Mausklick ablehnen
  • Sicher: Geschützte Übermittlung
     

Möchten Sie zukünftig Ihre Rechnung elektronisch erhalten?

  • Melden Sie sich bei Ihrer Bank oder Postfinance für das E-Banking an
  • Loggen Sie sich ins E-Banking ein und wählen Sie den Menüpunkt "E-Rechnung"
  • Wählen Sie die "Einwohnergemeinde Boswil" in der Liste der Rechnungssteller aus, um sich anzumelden

Weiter Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter Rechnungen einfach, sicher und schnell bezahlen – eBill.

Bei Fragen steht Ihnen gerne die Abteilung Finanzen zur Verfügung.



 

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement

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Einsatzkostentarif Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte

Einsatzkostentarif Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte

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Einzahlungsscheine Steuern bestellen
Entschädigungsreglement

Entschädigungsreglement

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Entsorgungsreglement Entsorgungsreglement
Feuerwehrreglement

Feuerwehrreglement

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Fluchtwegkonzept MZH Boswil Fluchtwegkonzept
Formulare Kantonale Steuerverwaltung
Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement

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Fristerstreckungsgesuch für die Einreichung der Steuererklärung
Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

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Gemeindeordnung Gemeindeordnung
Informationen Direkte Bundessteuer
Informationen zum Steuerwesen im Kanton Aargau
Kurslisten für Akten/Wertschriften
Merkblatt Dekorationen Merkblatt Dekorationen
Merkblatt Feuerwachen Merkblatt Feuerwachen
Merkblätter Kantonale Steuerverwaltung
Musikschulreglement

Musikschulreglement

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Notfalltreffpunkt in Boswil Infoflyer

Notfalltreffpunkt in Boswil

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Sportplatz in Boswil.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

  • Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
Personalreglement

Personalreglement

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Polizeireglement

Polizeireglement

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Reglement familienergänzende Kinderbetreuung

Reglement familienergänzende Kinderbetreuung

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Reglement über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet

Reglement über den Unterhalt und die Sicherung der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Reglement über die Erschliessungsfinanzierung

Reglement über die Erschliessungsfinanzierung

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Steuerbezug Bundessteuern

Steuerbezug Bundessteuern

Die direkten Bundessteuern werden vom Steueramt des Kantons Aargau in Rechnung gestellt.

Zahlungsvorschläge sind zu richten an:

Steueramt des Kantons Aargau
Direkte Bundessteuer
5004 Aarau

Telefon: 062 835 26 82

 

Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern

Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern

Für den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig.

Für die Höhe der provisorisch respektive definitiv veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.

Steuern - Zahlungstermine

Steuern - Zahlungstermine

Provisorische Steuerrechnung

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern) zugestellt. Diese muss bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bezahlt werden. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszinsen für Ihre Vorauszahlungen gutgeschrieben. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.

Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

Jeweils im September erhalten Steuerpflichtige eine Verfallsanzeige über die (noch) geschuldeten, provisorischen Steuern der aktuellen Steuerperiode.

 

Definitive Steuerveranlagung

Die Steuern sind aufgrund der definitiven Steuerveranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern auf Ende des übernächsten Monats fällig. 

Steuerregisterauszug bestellen
Strassenreglement

Strassenreglement

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Stundungs-/Ratengesuch Kantons- und Gemeindesteuern Stundungsgesuch Kantons- und Gemeindesteuern

Stundungs-/Ratengesuch Kantons- und Gemeindesteuern

Wenn Steuerschuldner*innen in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, kann die Abteilung Finanzen fällige Steuerbeträge stunden. Mit der Stundung kann die Leistung von Ratenzahlungen verbunden werden.

Wer eine Stundung mit Ratenzahlung beantragen will, hat das Stundungsgesuch vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Abteilung Finanzen zur Prüfung einzureichen.

Verkehrs-+Parkplatzordnung Parkplatzregelung
Verordnung Elternbeitragsreglement

Verordnung Elternbeitragsreglement

Das gültige Reglement kann unter kanzlei@boswil.ch bestellt werden.

Weisungen Feuerwachen Weisungen Feuerwachen
Zuzug

Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Abteilung Einwohnerdienste persönlich an.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Nachweis der Krankenkasse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

Zuzug von einer Aargauer Gemeinde

  • Ausländerausweis mit Abmeldestempel
  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU / EFTA-Staatsangehörigen)
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Zuzug von einem anderen Kanton

  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU / EFTA-Staatsangehörigen)
  • Ausländerausweis mit Abmeldestempel
  • 1 Passfoto gemäss Fotomustertafel
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Zuzug vom Ausland

  • gültiger Reisepass (oder gültiger Personalausweis bei EU / EFTA-Staatsangehörigen)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / Ermächtigung zur Visumerteilung
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • 1 Passfoto gemäss Fotomustertafel
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Nachweis der Krankenkasse
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde