Herbstzeit, Erntezeit, Neusaaten…

Mitteilung vom
17.09.2026

Feldarbeiten sind durch die Landwirte zeitgerecht und bei nahezu jeder Witterung zu erledigen. Flurstrassen, welche sowohl der Landwirtschaft, als auch der individuellen Freizeitnutzung dienen, sind mit schweren Maschinen möglichst schonend zu befahren. Sie sind bei maschinellen Arbeiten auf den Feldern nicht als Wendeplätze zu benutzen. Für die unmittelbare Reinigung von Gemeindestrassen nach Feldarbeiten ist der Verursacher verantwortlich. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder das Nichtreinigen von Flurstrassen haftet der Verursacher.