Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    3. Okt. 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    Vor kurzem wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    26. Sep 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    In der letzten Woche wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    19. Sep 2024 - Erteilte Baubewilligungen

    Erteilte Baubewilligungen

    Bauherrschaft: Baukonsortium Chalchächer
    Bauobjekt: Abbruch Gebäude und Neubau Ein- und Zweifamilienhaus
    Bauplatz: Parzellen 2447 + 2634, Weissenbachstrasse 5

    Bauherrschaft: Steinemann, Simon und Melissa
    Bauobjekt: An- und Umbau Einfamilienhaus
    Bauplatz: Parzelle 2443, Breite 11

    Bauherrschaft: Steinmann, Gerome, und Brignoli, Sabrina
    Bauobjekt: Ersatz Hauseingangstüre
    Bauplatz: Parzelle 2647, Vorstadt 9

    Bauherrschaft: Müller, Madlen
    Bauobjekt: Sitzplatzüberdachung
    Bauplatz: Parzelle 143, Dragonerweg 6

    Bauherrschaft: Leandro Jorge, Antonio, und Brönnimann Leandro Jorge, Claudia
    Bauobjekt: Lagerzelt
    Bauplatz: Parzelle 3010, Krummgasse 5

    Bauherrschaft: Wiederkehr, Ulrich
    Bauobjekt: Indach-Solaranlage
    Bauplatz: Parzelle 1753, Flurstrasse 18

    Bauherrschaft: Intrass, Daniel und Marlen
    Bauobjekt: Einfriedigung
    Bauplatz: Parzelle 2724, Dragonerweg 4

    Bauherrschaft: Künzli, Max und Rosmarie
    Bauobjekt: Heizungssanierung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe
    Bauplatz: Parzelle 2344, im Vogelsang 6

    Bauherrschaft: Freiamt Treuhand
    Bauobjekt: Leuchtstele
    Bauplatz: Parzelle 273, Zentralstrasse 4

    Bauherrschaft: Stöckli, André
    Bauobjekt: Jauchgegrube mit Schüttlager, Futtersilo, Dach- und Fassadensanierung
    Bauplatz: Parzelle 3347, Bergmatten

    Bauherrschaft: Immofort AG
    Bauobjekt: Projektänderung an Wohn- und Geschäftshaus
    Bauplatz: Parzelle 1966, Zentralstrasse 21

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    12. Sep 2024 - Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschluss der Einwohnergemeinde

    Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes wird der nachfolgende Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2024 veröffentlicht.

    1. Zustimmung zum Projektierungskredit „Schulhausneubau, inkl. Werkleitungsumlegung“

    Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung unterliegt dem fakultativen Referendum. Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

    Ablauf der Referendumsfrist: 11. Oktober 2024

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    12. Sep 2024 - Chilbischiessen 300 Meter

    Die Schützengesellschaft Boswil lädt am Sonntag, 15. September, und Sonntag, 22. September, jeweils 14 bis 19 Uhr, zum traditionellen Chilbischiessen beim Schützenhaus Boswil. Über die 300 Meter-Distanz messen sich die Teilnehmenden im Sau-, Ehrengaben- und Gruppenstich. Neu gibt es beim Ehrengabestich zwei Ranglisten: eine der Vereinsmitglieder und eine der Nicht-Mitglieder. Alle sind willkommen und allen winken tolle Preise. Betreuung und Gewehre werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Das Absenden findet am 19. Oktober im Foyer statt. Die Schützengesellschaft freut sich auf viele Teilnehmende.

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    5. Sep 2024 - Chilbischiessen 300 Meter

    Die Schützengesellschaft Boswil lädt am Sonntag, 15. September, und Sonntag, 22. September, jeweils 14 bis 19 Uhr, zum traditionellen Chilbischiessen beim Schützenhaus Boswil. Über die 300 Meter-Distanz messen sich die Teilnehmenden im Sau-, Ehrengaben- und Gruppenstich. Neu gibt es beim Ehrengabestich zwei Ranglisten: eine der Vereinsmitglieder und eine der Nicht-Mitglieder. Alle sind willkommen und allen winken tolle Preise. Betreuung und Gewehre werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Das Absenden findet am 19. Oktober im Foyer statt. Die Schützengesellschaft freut sich auf viele Teilnehmende.

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    29. Aug. 2024 - Elektrizitätsgenossenschaft Boswil-Bünzen: Tarifanpassung

    Die Elektrizitäts-Genossenschaft Boswil-Bünzen (EGBB) kann in allen Tarifgruppen die Preise für den Strombezug senken. Eine Folge der gesunkenen Energiepreise am europäischen Energiemarkt und der Senkung der Systemdienstleistung der Swissgrid. Die Kunden der EGBB können sich über 25 - 30% tiefere Stromkosten im Jahr 2025 freuen. Die detaillierten Preisblätter können auf der Homepage der EGBB eingesehen werden www.egbb.ch/strom Der Standardstrommix der EGBB für das Jahr 2025 ist ca. 90% CH-Kernenergie, 10% erneuerbare Energien. Es stehen alternativ wiederum zwei Produkte zur Verfügung mit 100% alternativen Energieformen. Die EGBB kauft Energie, die in das Netz der EGBB geliefert wird. Die Rückliefervergütung für die Energie betrug für das Jahr 2024 20.2 Rp/kWh. Für das das Jahr 2025 sinken die Einspeisepreise. Der Einspeisetarif kann leider noch nicht kommuniziert werden. Grund dafür sind die neuen gesetzlichen Verordnungen vom Bundesrat die den Rückliefertarif beeinflussen, erst gegen Ende Jahr publiziert. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind, wird die EGBB die Einspeisepreise bekannt geben. Die EGBB kauft den PV-Produzenten den Herkunftsnachweis ab. Für das Jahr 2024 vergütete die EGBB pro kWh Sonnenstrom HKN 2.50 Rp. Ab 2025 werden für alle Anlagen 2.0 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis-Sonne bezahlt.

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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Kaufmann/Kauffrau
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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Fachmann Betriebsunterhalt Hausdienst und Werkdienst
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    4. Juli 2024 - Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Aus-länderinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

    Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

    Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen. Diese Information dient als Vororientierung. Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.