Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    27. Aug 2026 - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

    Grundstückbesitzer sowie deren Mieter werden gebeten, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden bevor Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen und das Befahren und Begehen derselben behindern. Überragende Äste müssen bis auf mind. 4.50 m Höhe zurückgeschnitten werden. Nach § 109 Abs. 2 BauG dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 BauG und 42 BauV gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.

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    27. Aug 2026 - Personenunterführung Zentralstrasse

    Infolge der Bauarbeiten für den Schulhausneubau musste die Breite der Personenunterführung Zentralstrasse temporär halbiert werden. Demnach gibt es nur noch eine gemeinsame Spur für Fussgänger und Velo-/Trottinettfahrer. Aufgrund dieser Situation ist eine erhöhte Achtsamkeit von sämtlichen Benützern der Personenunterführung gefordert. Zudem werden die Velo-/Trottinettfahrer gebeten, ihre Fahrzeuge stossend durch die Unterführung zu führen. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten für ihre Rücksichtnahme. 

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    27. Aug 2026 - Pro Senectute: Mittagstisch

    Der «ProSenectute Mittagstisch» tritt sich im September ausnahmsweise am Donnerstag auswärts. Das gemeinsame Mittagessen findet im Restaurant „Hecht“ in Rottenschwil statt. Alle Boswiler Seniorinnen und Senioren ab Jahrgang 1966 sind eingeladen und bereichern mit ihrer Anwesenheit die bunte Mittagstisch-Gruppe Boswil.

    Treffpunkt: Donnerstag, 03. September 2026, im Restaurant „Hecht“, in Rottenschwil, um 12:00 Uhr (Fahrzeit ab Boswil nach Rottenschwil ca. 10 Minuten).

    Fahrgemeinschaften sind gemäss getroffenen Absprachen zu berücksichtigen.

    Neue Anmeldungen oder Rückfragen bitte an Margrith Weber-Werder, tel. 056/666 24 19 / 078/603 55 34

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    27. Aug 2026 - Zustellung Abstimmungsunterlagen

    Die Abstimmungsunterlagen vom 27. September 2026 werden in den nächsten Tagen verteilt und sollten bis spätestens 4. September 2026 bei allen Stimmberechtigten eintreffen. 

     

    Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis zum genannten Datum nicht erhalten haben, werden gebeten sich unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu melden.

     

    Das Wahlbüro dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme. 

     

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    20. Aug 2026 - Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung des GBZ Freiamt vom 23. Juni 2026

    An der ordentlichen AGV vom 23. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    Traktanden
    1.  Genehmigung des Protokolls vom 24. Juni 2025 und 13. Januar 2026
    2.  Genehmigung Rechnung 2025 GBZ Freiamt 
    3.  Genehmigung Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
    4.  Genehmigung Budget 2027 GBZ Freiamt

    Die Beschlüsse werden gemäss Artikel 9 der Satzungen des GBZ Freiamt in den Amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden publiziert. Die Beschlüsse 3 + 5 unterliegen dem fakultativen Referendum.

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    20. Aug 2026 - Zustellung Abstimmungsunterlagen

    Die Abstimmungsunterlagen vom 27. September 2026 werden in den nächsten Tagen verteilt und sollten bis spätestens 4. September 2026 bei allen Stimmberechtigten eintreffen. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis zum genannten Datum nicht erhalten haben, werden gebeten sich unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu melden. Das Wahlbüro dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme. 

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    20. Aug 2026 - Sparsamer Umgang mit Trinkwasser

    Die Trockenheit und der fehlende Regen halten weiterhin an. 
    Die Versorgungssicherheit ist nach wie vor gewährleistet.

    Die Verantwortlichen der WVG Boswil rufen weiterhin zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Vereinzelte Gewitter und kurze Starkregenfälle haben keinen Einfluss auf das Quell- und Grundwasser. Damit sich Quell- und Grundwasserspiegel „erholen“ können, braucht es anhaltende und längere Regenfälle. 

    Alle können zur Verringerung des Wasserverbrauches beitragen.
    Gartenflächen sind sparsam zu bewässern. Das Benutzen von Sprinkleranlagen für Rasenflächen wird untersagt. 
    Das Waschen von Fahrzeugen, das Reinigen von Vorplätzen und Strassen sowie Wasserbezüge für das Be- und Nachfüllen von Pools und Brunnen ist verboten. 
    Jeglicher Wasserbezug ab Hydranten ist verboten (Ausnahmen werden nur durch die Wasserversorgungsgenossenschaft bewilligt). 

    Ferner bitten wir die Bevölkerung um umgehende Mitteilung an den Brunnenmeister, Mathias Hilfiker, Boswil (079 650 13 84) wenn Leitungsbrüche, Nässen in Landflächen oder Defekte an Hausinstallationen festgestellt werden. 

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    20. Aug 2026 - Strassensperrung Werkleitungserneuerung und Strassensanierung Weissenbach

    Infolge Deckbelagsarbeiten werden die Strassen im Weiler Weissenbach am Freitag, 11. September 2026, von 06.30 Uhr bis 17.00 Uhr, sowie von Montag, 14. September 2026, ab 05.30 Uhr, bis Mittwoch, 16. September 2026, 08.00 Uhr, gesperrt. Bei schlechter Witterung werden die Arbeiten entsprechend verschoben. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis.

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    13. Aug 2026 - Betreten von Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen

    Das Betreten von fremdem Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen, ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) zu verzichten. 

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    13. Aug 2026 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern: In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln.