Das Solino – Wohnen im Alter – führt am Samstag, 10. Mai 2025, während 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, einen Tag der «offenen Türen» durch, um der Öffentlichkeit die neuen Räumlichkeiten vorzustellen. Aufgrund der zu erwartenden Besucheranzahl sieht das Parkierungskonzept Fahrzeugabstellungen auch auf den umliegenden Gemeindestrassen vor. Die Koordination der Fahrzeuge erfolgt durch einen Verkehrsdienst. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis, dass es allenfalls auf den betroffenen Strassen rund um das Solino zu Einschränkungen kommen kann und wünscht dem Solino viel Erfolg am Tag der offenen Türen.
Aktuell
In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.
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1. Mai 2025 - Solino – Wohnen im Alter: Tag der offenen Türen
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1. Mai 2025 - Sperrung Grottenweg am Sonntag, 11. Mai 2025
Der Grottenweg ist am Sonntag, 11. Mai 2025, aufgrund einer privaten Veranstaltung gesperrt. Die Sperrung wird ordnungsgemäss signalisiert. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis.
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1. Mai 2025 - Erteilte Baubewilligungen
Bauherrschaft: Simoniello, Carmelia
Bauobjekt: Balkonverglasung
Bauplatz: Parzelle 3616, WeidwegBauherrschaft: Strauss, Eveline
Bauobjekt: Umnutzung Raum zum Fussreflexzonen-Massage
Bauplatz: Parzelle 2323, Riedmatt 3Bauherrschaft: Brunschweiler, Manuel
Bauobjekt: Aussen-Luft-Wasser-Wärmepumpe
Bauplatz: Parzelle 279, Vorstadt 6Bauherrschaft: Ronner, Sarah, und Koch, Richard
Bauobjekt: Einfriedigung
Bauplatz: Parzelle 2665, Chrümble 11Bauherrschaft: Manno, Fabrizio und Samanta
Bauobjekt: Sitzplatzverglasung mit Vordach
Bauplatz: Parzelle 3076, Weidweg 4bBauherrschaft: Sunrise GmbH
Bauobjekt: Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor Mobilfunkanlage
Bauplatz: Parzelle 3290, Hegihof -
17. Apr. 2025 - Stellenausschreibung Werkhofmitarbeiter
Bei der Abteilung Werkhof der Gemeinde Boswil ist per sofort die Vollzeitstelle eines/r
jüngeren Werkhof-Mitarbeiters/in (Lehrabgänger(in) willkommen) neu zu besetzen.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Allgemeine Bau-, Unterhalts- und Reinigungsarbeiten von Strassen, Kanalisationen und Gewässern
- Unterhalt von Grün- und Sportanlagen
- Mithilfe Entsorgungswesen
- Friedhofunterhalt und Mithilfe bei Bestattungen
- Unterhalt und Wartung von Maschinen, Fahrzeugen usw.
Anforderungen:
- abgeschlossene Berufslehre im handwerklichen Bereich, vorzugsweise als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt «Fachrichtung Werkdienst»
- zuverlässige und exakte Arbeitsweise
- Bereitschaft für unregelmässige Arbeitszeiten (Abend-, Wochenend- und Piketteinsätze)
- körperlich aktiv, flexibel und belastbar
- gute Umgangsformen
- Führerausweis Kat. B (und, wenn möglich Kat. BE)
Wir bieten:
- angenehmes Arbeitsklima in einem kleinen, motivierten Team
- zeitgemässe Arbeitsbedingungen
- Möglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungen
- Arbeitsplatz mit modernen Einrichtungen und Arbeitsmitteln
Nähere Auskunft erteilt gerne der Leiter der Abteilung Werkhof, Herr Othmar Berger (Tel. 079 332 29 78).
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, einem Foto und Ihrer Lohnvorstellung reichen Sie online an folgende Adresse ein: roger.rehmann@boswil.ch
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17. Apr. 2025 - 2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald
Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
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3. Apr. 2025 - Schulwegsicherung
In den letzten Jahren war die Bautätigkeit in Boswil sehr gross. Verschiedene neue Gebäude wurden erstellt und diese sind teilweise auch von Familien mit Schulkindern bewohnt. Dieser Umstand führt dazu, dass sich der Gemeinderat veranlasst sieht, eine Überprüfung der Schulwege vorzunehmen. Diese Überprüfung führt der Rat zusammen mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) aus. Die Überprüfung soll gebietsweise vorgenommen werden. So hat der Gemeinderat der bfu einen ersten Auftrag für das Gebiet «Vorstadt / Süd-, Martins-, Weissenbachstrasse» erteilt. Gleichzeitig hat er hierfür eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In dieser Gruppe arbeiten auch Vertreter dieses Quartiers mit. Nach der Umsetzung allfälliger Massnahmen soll die Arbeit in einem weiteren Quartier fortgeführt werden. In diesem Fall wird die Arbeitsgruppe entsprechend mit Bewohnern dieses Quartiers bestellt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden kann.
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3. Apr. 2025 - Gemeindekommissionswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen folgender Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
- Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Steuerkommission (3 Mitglieder)
- Steuerkommission- Ersatz (1 Mitglied)
- Stimmenzähler (2 Mitglieder)
- Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
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3. Apr. 2025 - Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
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27. März 2025 - Kehrichtentsorgung: Erweiterung Angebot bei der Entsorgungssammelstelle
Die gemeindliche Entsorgungsstelle wird um die folgenden Angebote erweitert:
- Plastikabfall
- Papier Karton (das Angebot der Papiersammlungen bleibt weiterhin bestehen)
Zudem wird das bestehende Angebot für «Aluminium und Blech» den heutigen Gegebenheiten angepasst. Auch werden die Öffnungszeiten der Sammelstelle ausgebaut. So wird die Sammelstelle neu jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet sein. Die neuen Angebote können ab Samstag, 29. März 2025, genutzt werden. Die Bevölkerung wird zum ersten Tag der erweiterten Sammelstelle eingeladen. Der Gemeinderat offeriert jedem Besucher «Kaffi und Gipfeli».
Das Angebot für den Plastikabfall ist kostenpflichtig. Diese Art des Abfalls kann mittels eines Plastiksammelsacks (10 Säcke zu 60-Liter à CHF 25.00 und 10 Säcke zu 110-Liter à CHF 45.00) entsorgt werden. Die Verkaufsstellen sind: Volg, Migrol-Tankstelle und die Gemeindeverwaltung. Gemäss Art. 32 Abs. 5 des gemeindlichen Entsorgungsreglementes hat der Gemeinderat Gebührenanpassungen bei der Entsorgung zu erläutern. Er tut dies wie folgt:
Bei der Plastikabfallsammlung handelt es sich um ein neues Angebot, welches dem Eigenwirtschaftsbetrieb «Abfall» Kosten verursacht. So muss der Eigenwirtschaftsbetrieb die wiederkehrenden Kosten für die Entsorgung dieser Abfallart, für die Säcke und den Vertrieb sowie für den Unterhalt bezahlen. Zudem muss hierfür ein entsprechender Container angeschafft werden. Diese Aufwendungen müssen aufgrund des gemeindlichen Entsorgungsreglementes kostendeckend (Verursacherprinzip) sein.
Der Gemeinderat dankt der Entsorgungskommission für ihre Arbeit bei der Angebotserweiterung der Sammelstelle und freut sich auf einen regen Besuch der Bevölkerung am Samstag, 29. März 2025.
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27. März 2025 - Rechnungsabschluss 2024
Einwohnergemeinde
Die Rechnung 2024 der Einwohnergemeinde schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 239'292.71 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 221'700.00. Der Ertragsüberschuss wurde der Vorfinanzierung Schulhausneubauten zugewiesen. Der um rund CHF 450'000.00 bessere Rechnungsabschluss 2024 ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei den Quellensteuern und Aktiensteuern zurückzuführen.
Der Steuerabschluss der Gemeinde Boswil weist für das Jahr 2024 bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern und einem Steuerfuss von 101% (analog Vorjahr) einen Ertrag von CHF 6'821'046.25 aus. Gegenüber dem Budget 2024 von CHF 6'805'000.00 beträgt die Abweichung
CHF +16'046.25 oder +0.24%. Die restlichen Steuerarten sind in der nachstehenden Auflistung aufgeführt.
Bei der Abwasserbeseitigung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 68'138.00 anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von CHF 5'700.00. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2024 CHF 3'071'678.05.
Bei der Abfallbewirtschaftung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 22'649.73 (Budget Aufwandüberschuss CHF 2'000.00) ab, welcher in die Spezialfinanzierung eingelegt wird. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beträgt per Ende 2024 CHF 309'917.86.
Ortsbürgergemeinde
Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 67'053.70 (Budget CHF 80'800.00) ab. Der Ertragsüberschuss von wurde ins Eigenkapital eingelegt. Dieses beträgt per Ende 2024 CHF 17'222'022.48.
Die Rechnung des Forstbetriebs Region Muri schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 187'775.84 ab. Der Boswiler Anteil am Ertragsüberschuss lag bei 31.36 % oder CHF 58'887.00. Die Forstwirtschaft schloss mit einem Gewinn von CHF 48'871.35 ab. Der Gewinn wurde als Einlage in den Waldfonds eingelegt. Der Waldfonds beträgt per Ende 2024 CHF 1'079'344.18.