Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    5. Dez. 2024 - Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeinde

    Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2024 veröffentlicht.

    1. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen vom 26. Juni 2024 und vom 4. September 2024

    2. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Abwasser-Entlastungsleitung Grundächer“

    3. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Projektierung Süd II, 1. Abschnitt“

    4. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Erschliessungsplan Süd II, 2. Abschnitt“

    5. Zustimmung zum Budget 2025, inkl. Steuerfuss

    6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige

    a. Einbürgerungsgesuch Dukova, Galina Hristova mit Kindern Alexandra 
         Georgieva und Konstantin Georgiev

                            b. Einbürgerungsgesuch Lademann, Isa

                            c. Kaefer Ferreira, Samuel

    Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Davon ausgenommen sind die Beschlüsse betreffend Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 6). Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

     

    Ablauf der Referendumsfrist: 8. Januar 2025

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    5. Dez. 2024 - Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeinde

    Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2024 
    veröffentlicht.

    1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2024
       
    2. Zustimmung Budget 2025
    3. Zustimmung Durchleitungsvertrag Abwasserleitungen zwischen der Ortsbürgergemeinde Boswil und der Einwohnergemeinde Kallern

       

    Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Ortsbürger/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

     

    Ablauf der Referendumsfrist: 11. Januar 2025

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    5. Dez. 2024 - Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeinde

    Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2024 veröffentlicht.

    1. Protokolle der Einwohnergemeindeversammlungen vom 26. Juni 2024 und vom 4. September 2024
    2. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Abwasser-Entlastungsleitung Grundächer“
    3. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Projektierung Süd II, 1. Abschnitt“
    4. Zustimmung zum Verpflichtungskredit „Erschliessungsplan Süd II, 2. Abschnitt“
    5. Zustimmung zum Budget 2025, inkl. Steuerfuss
    6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige
           a. Einbürgerungsgesuch Dukova, Galina Hristova mit Kindern Alexandra Georgieva und Konstantin Georgiev
           b. Einbürgerungsgesuch Lademann, Isa
           c. Kaefer Ferreira, Samuel

    Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Davon ausgenommen sind die Beschlüsse betreffend Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 6). Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

    Ablauf der Referendumsfrist: 8. Januar 2025

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    5. Dez. 2024 - Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeinde

    Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2024 veröffentlicht.

    1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2024
    2. Zustimmung Budget 2025
    3. Zustimmung Durchleitungsvertrag Abwasserleitungen zwischen der Ortsbürgergemeinde Boswil und der Einwohnergemeinde Kallern

    Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Ortsbürger/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

    Ablauf der Referendumsfrist: 11. Januar 2025

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    30. Nov. 2024 - Boswil-Info 45 / November 2024

    Inhaltsverzeichnis

    • Boswil Gemeindegrenzen - im Mittelalter und heute
    • Einblick in die Amtsstube, Abteilung Finanzen
    • Weiler Weissenbach erhält Werksleitungen
    • Der gesellige Mittagstisch der Pro Senectute Boswil
    • Jubilarenanlass
    • Chlausgesellschaft Boswil und Umgebung
    • Saxophon-Unterricht bei Simon Fluri
    • Einblicke in das Klassenzimmer der 1b
    • Seitenwechsel für einen Nachmittag
    • Erfolgreich bestandene Qualitätskontrolle
    • Nachtwanderung der Oberstufe
    • Erstmals im Europa-Park
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    28. Nov. 2024 - Adventsfenster 2024

    Folgende Mitwirkende gestalten die Adventsfenster, welche bis am 3. Januar 2025 täglich von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr leuchten. Vielen Dank für Euren Einsatz!
    Gemütliche Begegnungen und ein warmes Getränk gibt es von 17.00 Uhr bis ca. 19.30 Uhr bei den Nummern mit einem Stern (*).

    Sonntag,01.Dezember*Apéroteam Pfarrei Boswil
    (mit Apéro nach dem Gottesdienst am Morgen)
    Kirchweg 3 (Pfarrsaal)
    Montag,02.Dezember Schule Boswil (Schulhaus 3)Zentralstrasse 12
    Dienstag,03.Dezember*Bea HabeggerRingstrasse 13
    Mittwoch,04.Dezember Rebecca SchärerKirchweg 19
    Donnerstag,05.Dezember*Solino Wohnen im AlterMartinsstrasse 23
    Freitag,06.Dezember VolgZentralstrasse 22
    Samstag,07.Dezember*Familie Abt & HügliZelglistrasse 12
    Sonntag,08.Dezember*Familie Meier & Familie WiederkehrRigiweg 8
    Montag,09.Dezember*Kosmetik Boswil / Cordula & AllaVorstadt 1
    Dienstag,10.Dezember*Familie Sabrina & Urban KeuschFlurstrasse 12
    Mittwoch,11.Dezember*Coiffeur Bijou, Luzia Berger & Team
    (mit Apéro von 18.00 - 20.30 Uhr)
    Zentralstrasse 23
    Donnerstag,12.Dezember*Chäberlitreff
    (mit Apéro von 14.30 - 17.00 Uhr)
    beim Pfarrsaal
    Freitag,13.Dezember*Stöckli-Creations, A. Stöckli & M. JakobBachstrasse 4
    Samstag,14.Dezember*Familie Alessandra & Matthias LoherWeissenbachstrasse 2a
    Sonntag,15.Dezember*Familie SchönenbergMartinsstrasse 13
    Montag,16.Dezember*Familie Marie-Louise KüchlerBachstrasse 6
    Dienstag,17.Dezember*ENERGY for You, Daniela Studer &
    Hilfiker Dienstleistungen GmbH, M. Hilfiker
    Bachstrasse 11
    Mittwoch,18.Dezember*Familie Myra & Marc BrüggerRigiweg 2
    Donnerstag,19.Dezember*Vitalität & Energie, Doris WerderZentralstrasse 23
    Freitag,20.Dezember Familie KeuschSonnengut
    Samstag,21.Dezember Spieloase HortZentralstrasse 16
    Sonntag,22.Dezember*Familie ZeltnerRosenweg 6
    Montag,23.Dezember Spieloase KitaDammweg 3
    Dienstag,24.Dezember KrippenbesuchPfarrkirche
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    21. Nov. 2024 - Rechnungsstellung an die Gemeinde

    Rechnungen für Lieferungen, Arbeiten und Spesen für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die das Jahr 2024 betreffen, sind bis spätestens 5. Dezember 2024 der Abteilung Finanzen einzureichen. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung der Überweisung ist entweder ein QR-Einzahlungsschein beizulegen oder die IBAN-Nummer anzugeben.
    Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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    21. Nov. 2024 - Einschränkung Verkehr an der Vorstadt

    Aufgrund einer Baustelle wurde an der Vorstadt der Einbahnverkehr signalisiert und eine Umleitung (Südstrasse) eingerichtet. Die Einschränkungen werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2024 bestehen bleiben. Die Bevölkerung wird gebeten, die Signalisation zu beachten und die Geschwindigkeit zu verringern. 

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    14. Nov. 2024 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: 
    Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: 
    Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: 
    Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: 
    Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern:
    In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: 
    Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln. 

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    14. Nov. 2024 - Einschränkung Verkehr an der Vorstadt

    Aufgrund einer Baustelle wurde an der Vorstadt der Einbahnverkehr signalisiert und eine Umleitung (Südstrasse) eingerichtet. Die Einschränkungen werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2024 bestehen bleiben. Die Bevölkerung wird gebeten, die Signalisation zu beachten und die Geschwindigkeit zu verringern.