Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    17. Okt. 2024 - Bestellung Brennholz grün

    Der Forstbetrieb Region Muri rüstet im Zuge der jährlichen Holznutzung Brennholz. Frisches Brennholz ab Wald aus aktueller Schlagsaison muss bis Ende Dezember 2024 bestellt werden. Die Bestellung bitte per Mail an info@forst-region-muri.ch oder per Telefon 079 845 20 20. Weitere forstliche Produkte, wie z. B. trockenes Brennholz ab Lager kann das ganze Jahr bezogen werden. Mehr Informationen finden Sie auf unserer neuen Homepage: www.forst-region-muri.ch.

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    17. Okt. 2024 - Neuer Forstwart-Lernender gewählt

    Ein wichtiges Ziel des Forstbetriebes Region Muri ist die Ausbildung von Lernenden. So konnte die Lehrstelle für den kommenden August 2025 besetzt werden. Im August 2025 beginnt Liam Müller aus Bünzen seine dreijährige Lehre als Forstwart. Das Team des Forstbetriebes Region Muri und die gesamte Betriebskommission gratulieren Liam und freuen sich auf eine gute und interessante Zusammenarbeit.

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    17. Okt. 2024 - Publikation Einbürgerungen

    Folgende Personen haben bei der Gemeinde Boswil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

    • Isa Lademann, 1962, weiblich, Krummgasse 8f, Staatsangehörigkeit: Deutschland
    • Samuel Kaefer Ferreira, 2009, männlich, Alte Muristrasse 4, Staatsangehörigkeit: Portugal
    • Galina Hristova Dukova, 1982, weiblich, Tannwinkel 10, Staatsangehörigkeit: Bulgarien mit Tochter Alexandra Georgieva Dukova, 2012, weiblich, Tannwinkel 10, Staatsangehörigkeit: Bulgarien und Sohn Konstantin Georgiev Dukov, 2014, männlich, Tannwinkel 10, Staatsangehörigkeit: Bulgarien

    Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, eine schriftliche Eingabe zu den vorgenannten Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

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    17. Okt. 2024 - Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschluss

    Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist ist der Beschluss der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 4. September 2024 in Rechtskraft erwachsen. 

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    10. Okt. 2024 - Info an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

    Leinenpflicht
    Nicht sicher abrufbare Hunde gehören an die Leine. Dies gilt insbesondere im Wohngebiet, entlang von Privatland und uneingezäunten Gärten wie auch entlang von Strassen (Strassenverkehr).

    Hunde in Vorgärten
    Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht in fremden Vorgärten und Gärten frei herumlaufen um sich zu versäubern. Sie hätten auch keine Freude, wenn fremde Hunde in Ihrem Garten das Bein heben.

    Hunde in landwirtschaftlichen Kulturen
    Hundekot kann für Rinder, Schafe und Ziegen zur Gefahr werden. Dass der Kot bei Rindern, Kühen und Kälbern zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führt, ist den wenigsten Hundehaltern bekannt. So sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden und generell keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben.

    Kotaufnahmepflicht
    Gilt immer und überall. Die Entsorgung der Kotsäcklein hat im Robidog zu erfolgen! Landwirte und Spaziergänger werden Ihnen dankbar sein und es bedeutet auch gesundheitlichen Schutz für die Hunde.

     

    Verstösse gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbusse geahndet werden. Vielen Dank an alle, welche ihre Hundehalterpflichten bereits heute schon vorbildlich wahrnehmen.

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    3. Okt. 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    Vor kurzem wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    26. Sep 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    In der letzten Woche wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    29. Aug. 2024 - Elektrizitätsgenossenschaft Boswil-Bünzen: Tarifanpassung

    Die Elektrizitäts-Genossenschaft Boswil-Bünzen (EGBB) kann in allen Tarifgruppen die Preise für den Strombezug senken. Eine Folge der gesunkenen Energiepreise am europäischen Energiemarkt und der Senkung der Systemdienstleistung der Swissgrid. Die Kunden der EGBB können sich über 25 - 30% tiefere Stromkosten im Jahr 2025 freuen. Die detaillierten Preisblätter können auf der Homepage der EGBB eingesehen werden www.egbb.ch/strom Der Standardstrommix der EGBB für das Jahr 2025 ist ca. 90% CH-Kernenergie, 10% erneuerbare Energien. Es stehen alternativ wiederum zwei Produkte zur Verfügung mit 100% alternativen Energieformen. Die EGBB kauft Energie, die in das Netz der EGBB geliefert wird. Die Rückliefervergütung für die Energie betrug für das Jahr 2024 20.2 Rp/kWh. Für das das Jahr 2025 sinken die Einspeisepreise. Der Einspeisetarif kann leider noch nicht kommuniziert werden. Grund dafür sind die neuen gesetzlichen Verordnungen vom Bundesrat die den Rückliefertarif beeinflussen, erst gegen Ende Jahr publiziert. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind, wird die EGBB die Einspeisepreise bekannt geben. Die EGBB kauft den PV-Produzenten den Herkunftsnachweis ab. Für das Jahr 2024 vergütete die EGBB pro kWh Sonnenstrom HKN 2.50 Rp. Ab 2025 werden für alle Anlagen 2.0 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis-Sonne bezahlt.

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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Kaufmann/Kauffrau
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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Fachmann Betriebsunterhalt Hausdienst und Werkdienst