Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    21. Mai 2026 - Öffentliche Auflage Erschliessungsplan Chliacher

    Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.

    Die Unterlagen liegen vom 21. Mai 2026 bis 19. Juni 2026 auf der Gemeindekanzlei Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, auf und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

    Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

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    21. Mai 2026 - Öffentliche Auflage zweite Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung 2021

    Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt. 

    Die Unterlagen liegen vom 21. Mai 2026 bis 19. Juni 2026 auf der Gemeindekanzlei Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, auf und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

    Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Boswil, Zentralstrasse 12, 5623 Boswil, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.

    Die erste Mitwirkungsauflage fand vom 1. Februar 2024 bis zum 1. März 2024 statt. Eingaben, die während der ersten Auflage gemacht wurden, haben weiterhin ihre Gültigkeit und der Gemeinderat wird diese prüfen und abwandeln. 

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    21. Mai 2026 - Stellenausschreibung Fachkraft für Schulzahnprophylaxe

    Auf Beginn des Schuljahres 2025/2026 suchen wir für die Schule Boswil eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe (Schulzahnpflege-Instruktor/in). Einsetzbar ist, wer die von der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft Aargau (SSO Aargau) empfohlenen Ausbildungskurse erfolgreich abgeschlossen hat. Die Aufgaben und Pflichten der Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe sind in einem kantonal einheitlichen Pflichtenheft geregelt.


    Sind Sie an dieser Aufgabe interessiert? Gerne erwarten wir Ihre Bewerbung bis zum 21. Juni 2026 an kanzlei@boswil.ch.

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    14. Mai 2026 - Gemeindeverwaltung und Entsorgungsstelle am Pfingstmontag geschlossen

    Die Gemeindeverwaltung und die Entsorgungsstelle bleiben am Pfingstmontag, 25. Mai 2026, geschlossen. Für die Meldung von Todesfällen sind wir gerne am Dienstag, 26. Mai 2026, wieder wie gewohnt erreichbar.

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    14. Mai 2026 - Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung

    Am Freitag, 12. Juni 2026, 19.00 Uhr, in der Waldhütte beim „Pflanzgarten“, findet die Ortsbürgergemeindeversammlung statt. Hierfür werden die folgenden Traktanden unterbreitet:
     

    1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2025

    2.  Genehmigung der Rechnung 2025

    3. Verschiedenes, Orientierung und Umfrage

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    14. Mai 2026 - Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

    Am Dienstag, 9. Juni 2026, 20:00 Uhr, findet die nächste Einwohnergemeindeversammlung im Solino – Wohnen im Alter statt. Der Gemeinderat hat folgende Traktanden festgelegt:

     

    1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2025

    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025 sowie des Rechenschaftsberichts 2025

    3. Genehmigung der Kreditabrechnungen:

      1. Unterhalt Gemeindestrassen für die Amtsperiode 2022 - 2025

      2. Unterhalt Flurstrassen für die Amtsperiode 2022 - 2025

      4.  Zustimmung zum Zusatzkredit für die Generelle Entwässerungsplanung, GEP 2. Generation

      5.  Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige

      a. Einbürgerungsgesuch Loch, Benedikt

    9.  Verschiedenes, Orientierung und Umfrage

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    30. Apr 2026 - Info an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

    Leinenpflicht

    Nicht sicher abrufbare Hunde gehören an die Leine. Dies gilt insbesondere im Wohngebiet, entlang von Privatland und eingezäunten Gärten wie auch entlang von Strassen (Strassenverkehr).

     

    Hunde in Vorgärten

    Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht in fremden Vorgärten und Gärten frei herumlaufen um sich zu versäubern. Sie hätten auch keine Freude, wenn fremde Hunde in Ihrem Garten das Bein heben.

     

    Hunde in landwirtschaftlichen Kulturen

    Hundekot kann für Rinder, Schafe und Ziegen zur Gefahr werden. Dass der Kot bei Rindern, Kühen und Kälbern zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führt, ist den wenigsten Hundehaltern bekannt. So sollten Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden und generell keinen Zutritt zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben.

     

    Kotaufnahmepflicht

    Gilt immer und überall. Die Entsorgung der Kotsäcklein hat im Robidog zu erfolgen! Landwirte und Spaziergänger werden Ihnen dankbar sein und es bedeutet auch gesundheitlichen Schutz für die Hunde.

     

    Verstösse gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbusse geahndet werden. Vielen Dank an alle, welche ihre Hundehalterpflichten bereits heute schon vorbildlich wahrnehmen.

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    23. Apr 2026 - Betreten von Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen

    Das Betreten von fremdem Grundeigentum, insbesondere von Äckern und Wiesen, ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) zu verzichten. 

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    26. Mär 2026 - Rechnungsabschluss 2025 Einwohner- und Ortsbürgergemeinde

    Einwohnergemeinde

    Die Rechnung 2025 der Einwohnergemeinde schloss mit einem Aufwandüberschuss von CHF 358'822.87 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 17’200.00. Der Aufwandüberschuss konnte vollumfänglich aus den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre entnommen werden.

    Der um rund CHF 380'000.00 schlechtere Rechnungsabschluss 2025 ist einerseits auf die Kostenbeteiligung an der wassertechnischen Erschliessung des Weiler Weissenbach, den massiven Mehrkosten im Bereich Gesundheit und soziale Sicherheit sowie ausserordentlichen Ausgaben mit Dringlichkeit zurückzuführen.

    Der Steuerabschluss der Gemeinde Boswil weist für das Jahr 2025 bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern und einem Steuerfuss von 101% (analog Vorjahr) einen Ertrag von 
    CHF 7'098'359.85 aus. Gegenüber dem Budget 2025 von CHF 7’230'000.00 beträgt die Abweichung 
    CHF -1131'640.15 oder -1.82%. Die restlichen Steuerarten sind in der nachstehenden Auflistung aufgeführt.

    Bei der Abwasserbeseitigung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 113'485.15 anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von CHF 85'600.00. Das Nettovermögen der Abwasserbeseitigung beträgt per Ende 2025 CHF 2'932'243.05.

    Bei der Abfallbewirtschaftung resultierte ein kleiner Aufwandüberschuss von CHF 670.56 (Budget CHF 1’400.00) ab. Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beträgt per Ende 2025 CHF 311'549.95.

     

    Ortsbürgergemeinde

    Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 101'368.44 (Budget CHF 80'600.00) ab. Der Ertragsüberschuss von wurde ins Eigenkapital eingelegt. Dieses beträgt per Ende 2025 CHF 17'323'390.92.

    Die Rechnung des Forstbetriebs Region Muri schloss mit einem Ertragsüberschuss von CHF 261'487.80 ab. Der Boswiler Anteil am Ertragsüberschuss lag bei 31.36% oder CHF 82'003.00. Die Forstwirtschaft schloss mit einem Gewinn von CHF 74'477.78 ab. Der Gewinn wurde als Einlage in den Waldfonds eingelegt. Der Waldfonds beträgt per Ende 2025 CHF 1'153'821.96.

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    26. Mär 2026 - Baustelleninformation neues Schulhaus Boswil

    Für die anstehenden Bauarbeiten «Werkleitungsverlegung im Bereich neues Schulhaus» und für die «Aushubarbeiten» werden in den kommenden Tagen die ersten Vorbereitungsarbeiten ausgeführt. Durch die Mitarbeitenden des Forstbetriebes Region Muri und durch die Mithilfe der gemeindlichen Werkhofmitarbeitenden werden verschiedene Bäume und Sträucher im Bereich der Baustelle fachmännisch entfernt. Die für den Beobachter frühe Baumfällung ist nötig, damit einerseits bei Baubeginn ab circa Juni die Bäume nicht in voller Blütenpracht sind und andererseits sich nicht Baumbrüter im Geäst bereits häuslich eingerichtet haben.