Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    3. Juli 2025 - Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

    Die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden ab dem 11. August 2025 angepasst. 

    Die neuen Öffnungszeiten präsentieren sich wie folgt:
    Montag: 08.00 - 11.00 / 14.00 - 16.00
    Dienstag: 08.00 - 11.00 
    Mittwoch: 08.00 - 11.00 / 14.00 - 19.00
    Donnerstag: 08.00 - 11.00 
    Freitag: 07.00 - 14.00 

    Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können weiterhin vereinbart werden.
    Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung dankt für die Kenntnisnahme.

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    3. Juli 2025 - Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

    Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

    Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18.  August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

    Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).

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    3. Juli 2025 - Gemeindekommissionswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

    Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen folgender Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

    - Finanzkommission (3 Mitglieder)
    - Steuerkommission (3 Mitglieder)
    - Steuerkommission- Ersatz (1 Mitglied)
    - Stimmenzähler (2 Mitglieder)
    - Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)

    Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

    Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

    Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

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    3. Juli 2025 - Acker-Kranzdistel

    Die hartnäckige Acker-Kranzdistel ist momentan in vielen Getreidefeldern (Gerste, Weizen, Hafer etc.) rund um Boswil kurz vor dem Blühen. Ganze Nester oder Einzelpflanzen können aktuell und auch für die Folgekulturen zu einem immer grösser werdenden Problem in den Ackerkulturen durch deren Versamung und weitere, unkontrollierbare Ausbreitung führen. Landwirte werden gebeten, ihre Felder zu kontrollieren und die massenweise Verbreiterung der Acker-Kranzdistel zu bekämpfen. Ausgerissene Pflanzen müssen der Verbrennung zugeführt werden. Der Gemeinderat dankt allen Landwirten für ihre Verantwortung um eine intakte und schöne Natur.

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    27. Juni 2025 - Boswil-Info vom Juni 2025

    Inhaltsverzeichnis

    • Aus den Anfängen von Boswil
    • Alltag des Lernenden: Werkhof
    • Alltag des Lernenden: Gemeindeverwaltung
    • Neuer Mitarbeiter Lian Cao Alvarez
    • Arbeitsjubiläen Mitarbeitende
    • Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte
    • Schützengesellschaft Boswil stellt sich vor
    • Auch das Altern entwickelt sich
    • Skilager-Woche der Oberstufe
    • Kerosin in der Nase
    • Besuch bei zwei Leichen
    • Jahreskonzert Musikschule
    • Neulich im Lehrerzimmer
    • Von Basel, Lehrplänen und Mehrheiten
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    26. Juni 2025 - Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

    Die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden ab dem 11. August 2025 angepasst. Die neuen Öffnungszeiten präsentieren sich wie folgt:

    Montag08.00 - 11.00 / 14.00 - 16.00
    Dienstag08.00 - 11.00 
    Mittwoch08.00 - 11.00 / 14.00 - 19.00
    Donnerstag08.00 - 11.00 
    Freitag07.00 - 14.00 

    Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können weiterhin vereinbart werden.

    Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung danken für die Kenntnisnahme.

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    26. Juni 2025 - Sanierung Weissenbachstrasse

    Seit dem 12. Juni 2025 kann die Weissenbachstrasse über die Sentenstrasse wieder befahren werden. Die Weissenbachstrasse bleibt ab der Sentenstrasse bis zur Martinsstrasse für den Durchgangsverkehr bis zum 4. Juli 2025 gesperrt. Zu Fuss kann die Baustelle zu jedem Zeitpunkt passiert werden.

    Die Baustelle bleibt bis voraussichtlich Ende August 2025 bestehen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis.

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    15. Mai 2025 - Gemeinderatswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

    Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

    Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18.  August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

    Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).

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    15. Mai 2025 - Gemeindekommissionswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

    Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen folgender Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

    - Finanzkommission (3 Mitglieder)
    - Steuerkommission (3 Mitglieder)
    - Steuerkommission- Ersatz (1 Mitglied)
    - Stimmenzähler (2 Mitglieder)
    - Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)

    Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

    Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

    Werden nicht mehr wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

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    8. Mai 2025 - Betreten von Grundeigentum, insbesonders von Äckern und Wiesen

    Das Betreten von fremdem Grundeigentum, insbesonders von Äckern und Wiesen, ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) zu verzichten.