Aktuell

In dieser Rubrik finden Sie laufend wichtige Informationen rund um das Dorfgeschehen. Schauen Sie regelmässig vorbei und bleiben Sie up to date.

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    27. März 2025 - Kehrichtentsorgung: Erweiterung Angebot bei der Entsorgungssammelstelle

    Die gemeindliche Entsorgungsstelle wird um die folgenden Angebote erweitert:

    • Plastikabfall
    • Papier Karton (das Angebot der Papiersammlungen bleibt weiterhin bestehen)

    Zudem wird das bestehende Angebot für «Aluminium und Blech» den heutigen Gegebenheiten angepasst. Auch werden die Öffnungszeiten der Sammelstelle ausgebaut. So wird die Sammelstelle neu jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet sein. Die neuen Angebote können ab Samstag, 29. März 2025, genutzt werden. Die Bevölkerung wird zum ersten Tag der erweiterten Sammelstelle eingeladen. Der Gemeinderat offeriert jedem Besucher «Kaffi und Gipfeli». 

    Das Angebot für den Plastikabfall ist kostenpflichtig. Diese Art des Abfalls kann mittels eines Plastiksammelsacks (10 Säcke zu 60-Liter à CHF 25.00 und 10 Säcke zu 110-Liter à CHF 45.00) entsorgt werden. Die Verkaufsstellen sind: Volg, Migrol-Tankstelle und die Gemeindeverwaltung. Gemäss Art. 32 Abs. 5 des gemeindlichen Entsorgungsreglementes hat der Gemeinderat Gebührenanpassungen bei der Entsorgung zu erläutern. Er tut dies wie folgt:

    Bei der Plastikabfallsammlung handelt es sich um ein neues Angebot, welches dem Eigenwirtschaftsbetrieb «Abfall» Kosten verursacht. So muss der Eigenwirtschaftsbetrieb die wiederkehrenden Kosten für die Entsorgung dieser Abfallart, für die Säcke und den Vertrieb sowie für den Unterhalt bezahlen. Zudem muss hierfür ein entsprechender Container angeschafft werden. Diese Aufwendungen müssen aufgrund des gemeindlichen Entsorgungsreglementes kostendeckend (Verursacherprinzip) sein. 

    Der Gemeinderat dankt der Entsorgungskommission für ihre Arbeit bei der Angebotserweiterung der Sammelstelle und freut sich auf einen regen Besuch der Bevölkerung am Samstag, 29. März 2025. 

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    6. März 2025 - Sanierung und Sperrung Boswilerstrasse, Weissenbach

    Die Werkerschliessung für den Weiler Weissenbach und die Sanierung der Boswilerstrasse (Buttwil) kommen gut voran und es konnten dank der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten einige Detailoptimierungen berücksichtigt werden. Ab dem 10. März 2025 steht bereits Etappe 4 an, in der sich die Arbeiten Richtung Weissenbach selber verlagern und wegen der Witterung noch auf den Belagseinbau auf der Boswilerstrasse gewartet werden muss. Entsprechend ist neu bis Mitte Mai 2025 die Ortsverbindungsstrasse zwischen Buttwil und Boswil gesperrt. Der Zubringerdienst ab Buttwil bis Hof Buechli sowie für landwirtschaftliche Arbeiten ist auf der Planie gestattet. Weil neu auch die Durchfahrt zwischen Weissenbach und Boswil aufgrund Bauarbeiten gesperrt ist, muss der Verkehr vom 10. März 2025 bis Mitte Mai 2025 (Belagsinstandstellung) über Muri oder Bettwil umgeleitet werden. Die Sperrung der Boswilerstrasse wird die Verkehrsteilnehmer pro Fahrt etliche Zusatzminuten kosten. Dennoch können so in einem Schlag sämtliche Werke (Wasser, Abwasser, Strom und Swisscom) sowie der Strassenbelag erneuert werden. Dies stellt sicher, dass auf lange Zeit keine weiteren Arbeiten an der Boswilerstrasse mehr nötig sind. Das Gesamtprojekt unterteilt sich in folgende Etappen, wobei die Etappen 1 bis 3 zeitgerecht abgeschlossen werden konnten:

    Etappe 1: Spülbohrung Weissenbach Höhe Weissenbach beim Abzweiger Weissenbach/Boswil/Buttwil ab 28.10.2024.
    Etappe 2: Sanierung Boswilerstrasse Teil Abzweiger Weissenbach/Boswil Richtung Buttwil bis Höhe Buchli bis Ende 2024.
    Etappe 3: Sanierung Boswilerstrasse Teil Höhe Buchli Richtung Buttwil bis Abzweiger Kantonsstrasse/Seetalstrasse bis Februar 2025.
    Etappe 4: Sanierung Weissenbach Teil Abzweiger Weissenbach/Boswil/Buttwil Richtung Weissenbach bis Anfang Weiler bis Mai 2025.
    Etappe 5: Sanierung Weissenbach Anfang Weiler Richtung Süden bis August 2025.
    Etappe 6: Sanierung Weissenbach Anfang Weiler Richtung Westen bis Dezember 2025.

    Allen Beteiligten, den Verkehrsteilnehmern und Anstössern wird für ihr Verständnis und ihre Geduld gedankt.

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    13. Febr. 2025 - Einschränkungen und Umleitung durch Werkleitungsarbeiten entlang der Weissenbachstrasse / Bauarbeiten Vorstadt

    Über eine Länge von rund 350m werden entlang der Weissenbachstrasse die Werkleitungen saniert und erneuert. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 03. März 2025, und dauern rund 4.5 Monate bis im Juli 2025. Während dieser Zeit wird die Weissenbachstrasse (in zwei Etappen) für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung vor Ort wird signalisiert. Die Verkehrsteilnehmende werden um Nachsicht und Verständnis gebeten.

    Die Bauarbeiten in der Vorstadt dauern noch bis ca. Ende April 2025. So lange wird der Verkehr in der Vorstadt einseitig geführt. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Einwohner mit der Sanierung der Weissenbachstrasse nun mit weiteren Verkehrsbehinderungen rechnen müssen. Die Planungen sind aber so fortgeschritten, dass ein Verschieben nicht mehr möglich ist. Der Rat bittet deshalb um Verständnis. 

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    30. Jan. 2025 - Pro Senectute: Mittagstisch im Restaurant Löwen, Boswil

    Alle kontaktfreudige Seniorinnen und Senioren ab Jahrgang 1965 sind herzlich eingeladen, mit ihrer Anwesenheit, ihren Erlebnissen und Geschichten aus dem Alltag die bunte Mittagstisch-Gruppe Boswil zu bereichern.

    Treffpunkt: Dienstag, 04. Februar 2025, im Restaurant Löwen, um 11:30 Uhr, zum gemeinsamen Mittagessen.

    Anmeldungen bitte an Margrith Weber-Werder, tel. 056/666 24 19 / 078/603 55 34

    Vorankündigung: Nächster Mittagstisch am schmutzigen Donnerstag, 27. Februar 2025, im SOLINO, bei hopsassa und heirassa…

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    30. Jan. 2025 - Stellenausschreibung Hauswart/in

    Bei der Abteilung Hauswartung der Gemeinde Boswil ist per sofort die Vollzeitstelle eines/r

    Hauswartes/Hauswartin

    neu zu besetzen.

    Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

    • Instandhaltung und Reinigung der Schulanlagen, inkl. Sporthallen

    • Wartung der haustechnischen Anlagen und Geräten gemäss Vorgaben

    • Durchführen von kleineren Reparaturarbeiten und beheben von Anlagenstörungen

    • Einsätze bei Anlässen und Veranstaltungen

    • Personelle Führungsaufgaben während der jährlichen Grundreinigung

    Anforderungen:

    • abgeschlossene Berufslehre im handwerklichen Bereich, vorzugsweise als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt «Fachrichtung Hausdienst»

    • zuverlässige und exakte Arbeitsweise (hohes Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein)

    • Bereitschaft für unregelmässige Arbeitszeiten (Abend-, Wochenend- und Piketteinsätze)

    • körperlich aktiv, flexibel und belastbar

    • Freude im Umgang mit Jugendlichen und Kindern sowie an der Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft

    Wir bieten:

    • angenehmes Arbeitsklima in einem kleinen, motivierten Team

    • zeitgemässe Arbeitsbedingungen

    • Möglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungen

    • Arbeitsplatz mit modernen Einrichtungen und Arbeitsmitteln

     

    Nähere Auskunft erteilt gerne der Leiter der Hauswartung, Herr Köbi Wyss (Tel. 079 410 63 99).

    Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, einem Foto und Ihrer Lohnvorstellung reichen Sie online an folgende Adresse ein: roger.rehmann@boswil.ch

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    23. Jan. 2025 - Sperrung Mühlegasse

    Infolge der Bauarbeiten an der Mühlegasse bleibt diese während der Bauzeit gesperrt. Dies betrifft insbesonders der Zugang des «Zehntenweges» und des Fussweges von der röm.-kath. Kirchgemeinde. Die Sperrung wird damit begründet, dass die Unfallgefahr während der Bauphase hoch ist. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis. 

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    16. Jan. 2025 - Sperrung Mühlegasse

    Infolge der Bauarbeiten an der Mühlegasse bleibt diese während der Bauzeit gesperrt. Dies betrifft insbesonders der Zugang des «Zehntenweges» und des Fussweges von der röm.-kath. Kirchgemeinde. Die Sperrung wird damit begründet, dass die Unfallgefahr während der Bauphase hoch ist. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis. 

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    14. Nov. 2024 - Hundehalter: Verhaltensregeln

    Damit es keinen Konflikt zwischen Mensch und Hund gibt, sollten die Hundehalter folgende Verhaltensregeln berücksichtigen:

    Verhalten im Siedlungsgebiet: 
    Im Siedlungsgebiet, insbesondere rund um Kindergärten, Schulhäusern und Spielplätzen, ist der Hund an der Leine zu führen. 

    Rücksicht gegenüber Passanten: 
    Der Hund darf niemanden belästigen. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten ist der Hund auf der abgewandten Seite an der Leine zu führen. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

    Betreten verboten: 
    Der Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren. 

    Nichts liegen lassen: 
    Der Kot des Hundes ist aufzunehmen und mit einem Robidog-Säckchen ordnungsgemäss zu entsorgen. Zudem sind alle Gegenstände (zum Beispiel Stöcke) ebenfalls aufzunehmen und dürfen nicht liegen gelassen werden. 

    Begegnungen mit Kindern:
    In Anwesenheit von kleinen Kindern spielt man nicht mit dem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

    Höflich bleiben bei Konflikten: 
    Bei Konflikten den höflichen Umgang wahren. Die durch Hunde verursachten Schäden sind vom Hundehalter zu übernehmen.

    Der Gemeinderat dankt allen Hundehaltern für das Einhalten dieser Regeln. 

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    3. Okt. 2024 - Verfallsanzeigen Steuern 2024

    Vor kurzem wurden die Verfallanzeigen für die Steuern 2024 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2024 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2024 nochmals anzukünden. Sollte sich eine steuerpflichtige Person in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, so hat die steuerpflichtige Person mit der Abteilung Finanzen (finanzen@boswil.ch oder Tel. 056 678 90 05) Kontakt aufzunehmen. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Folge ist, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. 

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    16. Aug. 2024 - Inserat Lehrstelle 2025 Fachmann Betriebsunterhalt Hausdienst und Werkdienst